Apotheken-Notdienst

Frühjahrsputz in der Hausapotheke

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Verbraucher*innen sollten Medikamente, bei denen das Verfalldatum überschritten ist, nicht mehr anwenden und sachgerecht entsorgen. Bei angebrochenen Packungen kann sich die Haltbarkeit sogar auf wenige Wochen beschränken.

Verfalldatum auf Medikamenten verbindlich

Auch, wenn Arzneimittel äußerlich einwandfrei erscheinen, sollten Verbraucher sie nach Erreichen des Verfalldatums entsorgen. Zu lange gelagerte Medikamente können ihre Wirksamkeit verlieren oder sogar schädliche Nebenwirkungen verursachen. Mathias Arnold, Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA, warnt: „Immer wieder behaupten selbsternannte Experten, dass man Medikamente auch nach Ablauf des Verfalldatums ohne Risiko einnehmen könne. Das ist falsch.“ Arnold betont:“ Verfalldaten auf Arzneimittelpackungen sind weit mehr als eine Empfehlung. Das unterscheidet sie vom Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln.“

Entsorgung über den Hausmüll

Jede Arzneimittelpackung ist mit einem Verfalldatum gekennzeichnet, erkennbar an der Angabe „verwendbar bis“. Industriell hergestellte Medikamente sind in der Regel mehrere Jahre haltbar. Für bereits angebrochene Packungen, Flaschen oder Ampullen wie beispielsweise Augentropfen verkürzt sich die Aufbrauchfrist oft deutlich.

Nicht gefährliche, abgelaufene Medikamente gehören in aller Regel in den Hausmüll, da in den meisten Gemeinden die Altmedikamente mit dem Restmüll verbrannt und somit sicher vernichtet werden. Ob in Ihrer Kommune davon abweichende Regelungen bestehen, lässt sich beispielsweise bei der Abfallberatung in Erfahrung bringen. Alternative Entsorgungswege sind die Problemabfallsammlung oder auch Apotheken, die dazu bereits sind, alte Medikamente zurückzunehmen.

Quelle: ABDA

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