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Neue Richtlinie für Solarien

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Seit kurzem darf die UV-Bestrahlung von Solarien die Stärke der natürlichen Sonne nicht mehr überschreiten. Das schreibt die neue UV-Schutzverordnung (UVSV) vor. Ihr Ziel ist es, Hautkrebs einzudämmen.

Strengere Vorschriften im Solarium

Mit dem Stichtag 1. August müssen Solarienbetreiber alle Geräte austauschen, die nicht mehr der europäischen Norm entsprechen. Die neuen Geräte müssen einen Mindestabstand der Hautflächen zu den Röhren einhalten, sich in Notsituationen abschalten lassen. Erhöht sich die zulässige Strahlendosis – immerhin noch so stark wie die Kraft der Sonne um zwölf Uhr mittags am Äquator –, müssen sich die Geräte automatisch selbst abschalten. Bei Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen Bußgelder. "Nach wie vor wird die Hautkrebsgefahr, die von Solarien ausgeht, unterschätzt", betont Ulla Petzold, Dermatologin bei der Barmer GEK.

Eine aktuelle französisch-italienische Studie zeigte, dass Menschen, die regelmäßig ein Solarium besuchen, ein um 20 Prozent höheres Risiko für den gefährlichen Schwarzen Hautkrebs hätten als Menschen, die nie eine Sonnenbank aufsuchten. Beginnen die Solarienbesuche im Alter unter 35 Jahren, steigt das Risiko sogar um 87 Prozent.

Vernünftiger Umgang mit der Sonne

Auch wenn die Versuchung groß ist, die Urlaubsbräune durch Solarienbesuche zu verlängern, rät Petzold dringend davon ab. "Allen Werbeversprechungen zum Trotz gibt es keine gesunde Bräune." Wer stattdessen vernünftig mit der Sonne umgeht und seine Haut gut schützt, wird den Spätsommer von seiner Sonnenseite genießen  können. Denn für UV-Strahlung gilt im wahrsten Sinne: Weniger ist mehr.

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