Apotheken-Notdienst

„Pille danach“ ab 2014 rezeptfrei?

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Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Frauen brauchen eine fachliche Beratung, um zu wissen, wie und wann sie das Medikament einnehmen sollen.

Letzten Freitag hat der Bundesrat den Weg für die Rezeptfreiheit von Levonorgestrel (LNG) als „Pille danach" freigemacht. Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) bedauert diese politische Entscheidung.

Über Anwendung beraten lassen

Ab dem 1. Mai 2014 soll Levonorgestrel (LNG) rezeptfrei erhältlich sein. Der BVF kritisiert, dass diese politische Entscheidung nichts mit der Versorgungsnotwendigkeit zu tun hat. Denn in Deutschland sinken die Abtreibungszahlen, wohingegen in Frankreich und England Abtreibungen doppelt so häufig sind wie hierzulande, obwohl LNG dort bereits frei verkäuflich ist.

„Wir hoffen, dass die Einführung der Rezeptfreiheit nicht zu einer Verschlechterung der Betreuung und Beratung dieser Mädchen und Frauen und damit zu einer Zunahme von Schwangerschaftsabbrüchen führen wird", berichtet Dr. med. Christian Albring, Präsident des BVF. Mädchen und Frauen, die rezeptfrei die „Pille danach“ beziehen werden, sollten sich unbedingt in der Apotheke über die korrekte Anwendung informieren.

Schneller Zugang entscheidend

Die Bundesapothekerkammer begrüßt die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach". „Bei der „Pille danach" ist es wichtig, dass sie im Notfall möglichst schnell verfügbar ist. Die wohnortnahen Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht- und Notdienst können das leisten“, betont Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Apotheker können die Arzneimittelsicherheit gewährleisten und Verantwortung dafür übernehmen, dass Medikamente nicht missbräuchlich angewendet werden.“

Um eine mögliche Schwangerschaft zu verhindern, sollte Levonorgestrel so schnell wie möglich, spätestens jedoch 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, eingenommen werden. Erfolgt die Einnahme innerhalb der ersten 24 Stunden, werden bis zu 95 Prozent der Schwangerschaften verhindert. Nach 72 Stunden ist die kontrazeptive Wirkung nur noch sehr niedrig. Auf Grund der kurzen Wirksamkeit ist es wichtig, dass die betroffenen Frauen einen raschen und niederschwelligen Zugang zu dem Notfallkontrazeptivum erhalten.

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