A&O ist das Vermeiden von naturlatexhaltigen Produkten
Wenn bei Ihnen eine Latexallergie eindeutig diagnostiziert wurde, lautet das oberste Gebot: Meiden Sie konsequent alle Gegenstände, die Naturlatex enthalten. Betroffene, bei denen nur der direkte Kontakt mit dem Latexprodukt zu einer allergischen Reaktion führt, können dies in der Regel relativ leicht in die Tat umsetzen. Schwieriger wird es für diejenigen, die auch auf Latexpartikel in der Einatemluft reagieren. Das kann für manchen Betroffenen sogar den Wechsel des Arbeitsplatzes erforderlich machen.
Auch im häuslichen Umfeld ist darauf zu achten, dass alle latexhaltigen Artikel entfernt werden. Leicht und einfach wäre das, wenn man dem Produkt den Latexgehalt ansehen könnte. Leider sind solche Produkte nicht unbedingt gekennzeichnet, oder wenn, dann nicht klar ersichtlich. Manche tragen den Vermerk „enthält Naturlatex“, andere weisen lediglich auf einen Gehalt an Naturkautschuk, Elastodien oder Federharz hin. Dennoch ist überall Naturlatex enthalten. Insbesondere folgende Produkte können Naturlatex enthalten:
Pflaster:
Hansaplast Classic, Hansaplast Elastic, Hansaplast Water-Resistant (ohne Zinkoxid). Weichen Sie stattdessen auf Produkte mit synthetischem Kautschuk aus, beispielsweise auf Leukotape Air (Klebebinde).
Latexprodukte in Haushalt, Beruf und Freizeit:
Meiden Sie alles Gummierte wie zum Beispiel Antirutschsocken, Automatten, elastische Binden, Blutdruckmessmanschetten, Briefmarken, Briefumschläge, Computer-Maus-Pads, Dichtungen, Enthaarungscreme, viele Bälle, Gummistiefel, Gummiunterlagen, Gummis in der Kleidung (Hosen, Miederwaren wie z.B. BHs, Stretchtextilien), Kabel, Kaugummi, Klebebänder, Klebstoffe, Kondome, Luftballons, Matratzen, Puppen, Radiergummis, Schläuche, Schlauchboote, Schnuller und Sauger von Babyflaschen, Schutzkleidung, Gummi-Stopfen, Taucher-/Schwimmbrillen, Taucherflossen, Unterseite von Teppichböden, Turnschuhe, Wärmflaschen, Wimperntusche.
Auch bestimmte Zimmerpflanzen, allen voran der beliebte Ficus Benjamini, aber auch der Weihnachtsstern, enthalten Latexsaft, der über die Blätter verdunstet. So gelangen die Allergene in die Raumluft und können Überempfindlichkeitsreaktionen auslösen. Selbst in pflanzlichen Arzneimitteln, zum Beispiel Rauwolfia-Präparaten können sich latexhaltige Bestandteile befinden.
Wie Sie sehen, ist Naturlatex in vielen Gegenständen des täglichen Gebrauchs zu finden. Nach Angaben des Deutschen Allergie- und Asthmabundes (DAAB) gibt es mehr als 40 000 verschiedene Latex-haltige Produkte. Er hat daher einen Einkaufsratgeber zusammengestellt mit über 200 Gegenständen und Produktgruppen, die Naturlatex enthalten. Sie können ihn direkt vom DAAB beziehen.
Hände weg von gepuderten Latex-Handschuhen!
Warnen möchten wir nachdrücklich vor dem Gebrauch gepuderter Latexhandschuhe. Beim Ausziehen werden die Allergene mit dem Puder in die Luft gewirbelt, wodurch noch Stunden später Asthmaanfälle ausgelöst werden können. Kaufen Sie daher prinzipiell nur naturlatexfreie Handschuhe.
Informieren Sie jeden Arzt über Ihre Allergie!
Weisen Sie bei jedem Arztbesuch (auch beim Zahnarzt) auf Ihre Allergie hin. Falls einmal ein operativer Eingriff nötig werden sollte, wählen Sie am besten ein „latexfreies“ Krankenhaus. Denn chirurgische Eingriffe bringen besondere Probleme mit sich, da im OP-Bereich eine Unzahl von latexhaltigen Produkten in Gebrauch sind.
Steigen Sie konsequent auf naturlatexfreie Produkte um!
Mittlerweile gibt es für viele Produkte naturlatexfreie Alternativen. Sie enthalten anstelle des Naturlatex üblicherweise Silikon. Angeboten werden beispielsweise latexfreie Kondome, latexfreie Gummihandschuhe und für Säuglinge latexfreie Schnuller. Ab dem 6. Lebensmonat sind für Säuglinge allerdings nur noch Latex-Schnuller empfehlenswert. Denn die ersten Zähne können das Silikon anritzen, wobei recht scharfe Kanten entstehen.
Ist Ihre Latex-Allergie beruflich bedingt? Dann interessiert es Sie sicherlich, dass es zu Ihrem Schutz eine Reihe von Rechtsvorschriften gibt. Hier ist vor allem die Gefahrstoffverordnung zu nennen, die auch für Latexhandschuhe gilt. Dies mag verwundern, doch setzen Latexhandschuhe allergisierende Proteine frei. Deshalb zählen sie zu den gefährlichen Stoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes.
Bei einer beruflichen Ursache können Sie Ihre Allergie als Berufskrankheit geltend machen. Falls Sie diesen Weg gehen möchten/müssen, ist es jedoch ratsam, sich zuvor an den LAIV, eine Selbsthilfeorganisation Betroffener, zu wenden und dort Tipps einzuholen.