Sehbehinderung: Sehvermögen zwischen 30 und 5 % in der Visusbestimmung.
Hochgradige Sehbehinderung: verbleibendes Sehvermögen zwischen 5 und 2 %.
Blindheit (Erblindung): fehlendes Sehvermögen, Sehen unter 2 % bzw. eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf 5° und weniger.
Die Erkrankung
Jedes Jahr erblinden in Deutschland 10 000 Menschen, etwa die Hälfte von ihnen sind zum Zeitpunkt der Erblindung 80 Jahre oder älter. Bei ihnen ist die altersbedingte Makuladegeneration die häufigste Erblindungsursache. Bei Menschen zwischen 40 und 80 mit Diabetes sind meist Netzhautveränderungen und bei jungen Menschen (unter 40) absterbende Sehnerven (Optikusatrophie) die Ursache. Angeborene Formen der Blindheit, etwa aufgrund einer Röteln-Embryopathie, sind selten geworden.
Nach der gesetzlichen Definition gelten alle Menschen als blind, deren Sehrvermögen so stark eingeschränkt ist, dass sie in der Ausbildung und im Berufsleben auf Blindenhilfsmittel angewiesen sind.
Das macht der Arzt
Ist der Patient erblindet bzw. blind geboren, gibt es kaum Behandlungsmöglichkeiten. Aber die Schulung im Umgang mit der Blindheit ist sehr wichtig.
Insbesondere bei sehbehinderten und von Erblindung bedrohten Kindern ist eine frühe Förderung für die geistige Entwicklung unerlässlich.
Mit den entsprechenden Hilfsmitteln können sich viele Blinde selbstständig im Alltag bewegen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Menschen, die erst im hohen Alter erblinden, fällt es jedoch teilweise schwer, diese Techniken noch zu erlernen.
Die Mehrausgaben für Hilfsmittel oder Haushaltshilfen werden durch eine monatliche finanzielle Unterstützung, das Blindengeld, ausgeglichen. Die Höhe variiert von Bundesland zu Bundesland.
Jüngst gelang es Medizinern sogar, erblindeten Patienten mit einem elektronischen Netzhautimplantat einen Teil ihres verlorenen Augenlichts zurückzugeben.
Tag-Nacht-Rhythmus. Vollständig erblindeten Menschen fällt es häufig schwer, einen 24-stündigen Tag-Nacht-Rhythmus einzuhalten, da die Sinneseindrücke von Licht und Dunkelheit fehlen. Chronische Übermüdung und/oder umgekehrte Schlafmuster sind häufige Folgen. Weiterhin können Körperfunktionen, die dem Tag-Nacht-Rhythmus unterliegen, gestört sein, etwa die Körpertemperatur, der Zuckerstoffwechsel oder die Ausschüttung von Nebennierenrindenhormonen. Eine Möglichkeit, um Betroffene eine nächtliche Ruhephase zu ermöglichen, bot die Einnahme von Schlafmitteln. Diese sind jedoch mit starken Nebenwirkungen und Gewöhnungseffekten verbunden und daher für die Daueranwendung nicht geeignet. Abhilfe soll der Melatonin-Rezeptor-Agonist Tasimelteon (Hetlioz®) schaffen. Er reguliert den Schlaf-Wach-Rhythmus, indem er auf das Zwischenhirn einwirkt und so die Ausschüttung des Schlafhormons Melatonin beeinflusst. Tasimelteon wird eine Stunde vor dem Zubettgehen eingenommen. Anschließend sollte sämtliche Aktivität eingeschränkt werden, um das Eintreten des Ruhezustands zu fördern. Zu den häufigen Nebenwirkungen zählen Kopfschmerzen, Schwindel, Reizmagen oder Mundtrockenheit. Nutzen und Risiken der Einnahme sind sorgfältig abzuwägen.
Selbsthilfe
Für blinde Menschen stehen vielfältige Blindenhilfsmittel (Blindentechniken) zur Verfügung, z. B.:
- Allgemeine Hilfsmittel wie ein Langstock (Blindenstock) oder ein speziell ausgebildeter Blindenführhund helfen dem Blinden, sich zu orientieren, und geben zugleich ein Signal an die Umwelt (z. B. an andere Verkehrsteilnehmer). Unterstützend wirken Maßnahmen wie Markierungsstreifen auf Gehwegen oder akustische Signale an Ampeln, die die Umwelt für Blinde besser ertastbar oder akustisch erschließbar machen.
- Blindenspezifische Medien wie die mit den Fingern ertastbare Braille-Schrift (Blindenschrift, Punktschrift), gesprochene Zeitschriften und Bücher oder Fernsehausstrahlungen, bei denen ein Sprecher die Handlung beschreibt (Audiodeskription). Die Deutsche Blinden-Bibliothek stellt Bücher, Tageszeitungen und Zeitschriften in Blindenschrift im digitalen Hörbuchstandard DAISY zur kostenlosen Ausleihe zur Verfügung. Das DAISY-Format kennzeichnet sich durch eine spezielle Strukturierung der Inhalte, sodass Blinde darin leichter navigieren können als in herkömmlichen Hörbuch- und MP3-Formaten. Die Wiedergabe erfolgt auditiv mit einem speziellen DAISY-Player.
- Durch die Verbreitung von Computern und Internet sind viele weitere elektronische Hilfsmittel hinzugekommen, z. B. Braille-Displays anstelle des Computerbildschirms, Textausgabeprogramme oder Screenreader wie Blindows®, Orca®, Window Eyes®, NonVisual Desktop Access® oder Emacspeak®, die sogar Formulare und Programmoberflächen bedienbar machen.
Barrierefrei aufbereitete Arzneimittelinfos finden Menschen mit Sehbehinderung auf der Website www.patienteninfo-service.de. Die Anwender geben den Medikamentennamen oder die auf der Arzneimittelverpackung aufgedruckte Pharmazentralnummer (PZN) in das Suchfeld ein, und gelangen dann sofort zum gesuchten Beipackzettel, der sich von einer Computerstimme vorlesen lässt. Eine praktische Alternative sind spezielle Smartphone-Apps wie „SayText“, „Prizmo“ oder „TextGrapper“. Anwender scannen den Barcode auf der Arzneimittelverpackung ein oder Fotografieren den Beipackzettel, um sich den Text vorlesen zu lassen.
Weiterführende Informationen
- www.dbsv.org – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V., Berlin: Erste Anlaufstelle für Blinde und Sehbehinderte, Rat und Unterstützung gibt es auch unter der bundesweiten Rufnummer 01805–66 64 56.
- www.blista.de – Deutsche Blindenstudienanstalt e. V., Marburg: Gibt Blindenschrift-Systematiken, Übungsbücher und Zeitschriften heraus und betreibt die Deutsche Blinden-Bibliothek sowie Förderschulen.
- www.vbs-gs.de – Verband der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen und -pädagoginnen e. V. (VBS, Würzburg): Die Internetseite des Fachverbands enthält Adressenlisten der Frühförderstellen für sehbehinderte Kinder und anderer Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen. Unter der Rubrik Übersicht kann man sich zur viermal im Jahr erscheinenden Verbandszeitschrift „blind – sehbehindert" informieren.
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