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Impfempfehlung gegen Gürtelrose

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In Deutschland erkranken jährlich über 300.000 Menschen an einer Infektion mit dem Herpes-Zoster-Virus. Ältere Menschen und Patienten mit geschwächtem Immunsystem sind besonders gefährdet. Diesen Risikogruppen rät die Ständige Impfkommission (STIKO) zur Schutzimpfung.

STIKO: Totimpfstoff für Ältere und chronisch Kranke geeignet

Das Robert Koch-Institut berichtet in einer aktuellen Mitteilung, dass die STIKO allen Personen über 60 Jahren eine Impfung mit dem Totimpfstoff gegen Herpes Zoster empfiehlt. Menschen mit einer Grunderkrankung oder Immunschwäche rät die STIKO bereits ab 50 Jahren zur Schutzimpfung. Zum gefährdeten Personenkreis gehören zum Beispiel Diabetiker, Patienten mit Rheuma, Asthma, Lungenerkrankungen, Lupus erythematodes und entzündlichen Darmerkrankungen.

Die STIKO lehnt den Lebendimpfstoff für diese Personengruppen ab, da er sich für immungeschwächte Personen nicht eignet. Die Impfung mit dem Totimpfstoff erwies sich in Studien als sehr sicher. Die Schutzimpfung gegen Herpes Zoster besteht aus 2 Impfdosen in den Muskel, die der Arzt in einem Abstand von 2 bis 6 Monaten verabreicht. Bei etwa jedem 10. Geimpften treten lokale Impfreaktionen wie Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der geimpften Stelle sowie Fieber, Müdigkeit, Kopfweh und Muskelschmerzen für 1 bis 2 Tage auf.

Noch keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen

Die STIKO-Experten betonen, dass mit der Empfehlung die Schutzimpfung gegen Gürtelrose noch nicht zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Erst, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss über die Aufnahme der Impfung in die Schutzimpfungsrichtlinien positiv entscheidet, übernehmen die Krankenkassen die Kosten.

Quelle: Ärztezeitung

Weitere Informationen zur Herpes-Zoster-Schutzimpfung finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts.

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