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Hilfsmittel für die Pflege zuhause

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Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat. Ein Rezept ist dafür nicht erforderlich und der Anspruch gilt unabhängig vom Pflegegrad.

Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernimmt Kosten

„Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Mundschutze oder Desinfektionsmittel können die Pflege zuhause erheblich erleichtern“, erklärt Behrend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Für pflegende Angehörige existiert für diese Pflegehilfsmittel ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung von bis zu 40 Euro monatlich. Gesetzlich geregelt ist die Erstattung im Sozialgesetzbuch. Im Jahr 2015 wurde im Pflegestärkungsgesetz I der monatliche Höchstbetrag von 31 auf 40 Euro angehoben. Ein bestimmter Pflegegrad ist für die Erstattung nicht notwendig.

Laut Groeneveld wissen jedoch nicht alle Angehörigen von diesem Recht oder machen ihren Anspruch nicht immer geltend. Groeneveld weist außerdem darauf hin, dass der Antrag an die Pflegekasse des gepflegten Angehörigen zu richten ist. Er ergänzt: „Ein Rezept ist nicht erforderlich. Die Apotheke um die Ecke hilft beim Ausfüllen des Antrags für die Pflegekasse und übernimmt auch gerne die monatliche Versorgung.“

Finanzielle Entlastung stärker nutzen

Der DAV-Patientenbeauftragte betont: „Angehörige, die ihre Eltern oder Großeltern zuhause pflegen, nehmen eine hohe persönliche Verantwortung mit großem körperlichen und emotionalen Einsatz wahr, für die ihnen die Gesellschaft sehr dankbar sein kann.“ Groeneveld hält es für ein Gebot der Fairness, pflegende Angehörige auf die gesetzlichen Leistungen hinzuweisen: „Wer seine Zeit dafür einsetzt, seine Mutter oder seinen Opa zu pflegen, der sollte wenigstens nicht unnötig finanziell belastet werden.“

Quelle: ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände

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