Ob ein an Krebs erkrankter Patient in der Lage ist zu reisen (und wenn ja, welche Reiseziele geeignet sind), hängt vom Zustand des Patienten ab – eine Vielzahl von Ratschlägen sollte berücksichtigt werden, von denen nur ein paar an dieser Stelle genannt werden können:
- Wenn Medikamente, etwa gegen Schmerzen oder Übelkeit, die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, sollte man nicht selbst Auto fahren – unter Umständen zahlt die Versicherung im Schadensfall nicht.
- Flugreisen sollten nur in angemessenem Abstand zu Operationen unternommen werden, weshalb die Flugtauglichkeit durch den Arzt überprüft werden sollte.
- Patienten, deren Lymphknoten entfernt wurden, können durch erhöhte UV-Strahlung ein Lymphödem entwickeln.
- Bestrahlte Haut darf nicht der Sonne ausgesetzt werden.
- Vorsicht bei Thermal- oder Moorbädern: Die Kreislaufbelastung und die allgemeine Umstellung der Körperfunktionen ist nicht zu unterschätzen, die Wirkung auf die Krebserkrankung ist nicht immer abzusehen.
- Ob Impfungen (die das Immunsystem zusätzlich belasten) verabreicht werden können, muss individuell mit dem Arzt besprochen werden.
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