Apotheken-Notdienst

Grippeimpfung in der Apotheke

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Die Grippesaison ist im Anmarsch und es wird Zeit für die Impfung. Gesetzlich Versicherte können sich ihren schützenden Pieks kostenfrei in der Apotheke abholen.

Ab Mitte Oktober steht die Impfung an

Mitte Oktober bis Mitte Dezember – das ist laut Robert Koch-Institut (RKI) der optimale Zeitraum für die Influenzaimpfung. Etliche Personengruppen sollen sich laut STIKO gegen die Grippe impfen lassen. Im Einzelnen sind dies:

  • alle Menschen über 60 Jahre
  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei gleichzeitiger chronischer Erkrankung schon ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen
  • Menschen mit chronischen Atemwegs-, Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenerkrankung, Diabetes, schubweise verlaufender neurologischer Grunderkrankung oder einem durch Krankheit oder Medikamente geschwächtem Immunsystem
  • Personen, die durch ihren Beruf ein erhöhtes Infektionsrisiko haben (medizinisches Personal, Arbeitende in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr).

Die Grippeimpfung darf jede Ärzt*in verabreichen. Besonders häufig werden dafür Hausarztpraxen und gynäkologische Praxen in Anspruch genommen. Aber viele Menschen haben gar keine Hausärzt*in mehr oder finden es zu mühsam, einen Termin auszumachen. Manche entscheiden sich auch ganz kurzfristig für einen Influenza-Schutz. Für sie gibt es zum Glück eine praktische Alternative: die Apotheke.

Apotheken impfen mit

Gesetzlich versicherte Erwachsene können sich nämlich ganz einfach kostenfrei in der Apotheke impfen lassen. Voraussetzung ist, dass sie zu einer der oben genannten Gruppen gehören. Der Service der vier Ersatzkassen Barmer, DAK-Gesundheit, TK und KKH sowie der IKK Südwest geht darüber hinaus: Ihre Versicherten werden in der Apotheke auch kostenfrei geimpft, wenn sie die Kriterien der Schutzimpfungs-Richtlinie nicht erfüllen - allerdings nur, wenn sie über 18 sind.

Für die Grippeimpfung sucht man die Apotheke direkt auf, ein Rezept ist nicht erforderlich. Das Apothekenpersonal muss eine spezielle Fortbildung absolviert haben, um impfen zu dürfen. Ob dies in der eigenen Apotheke der Fall ist, erfährt man am Tresen oder übers Telefon. Aufgeklärt und geimpft wird dann diskret und ungestört in einem separaten Raum.

Quelle: ptaheute

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