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Kommt die Impfpflicht gegen Masern?

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Eltern wollen für ihr Kind das Beste. Doch viele Eltern unterschätzen die Gefahren für ihr Kind, die von den Masern-Viren ausgehen.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr brachte jüngst eine Masern-Impfpflicht für Kinder ins Gespräch. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e. V.) unterstützt diesen Vorschlag.

BVKJ fordert: Vor Kita-Aufnahme impfen

Masern verursachen oft gefährliche Folgeerkrankungen, zum Beispiel eine Lungen- oder Hirnentzündung, die bleibende Schäden hinterlassen können. Der BVKJ stuft Maser-Viren deshalb als sehr gefährlich ein. Doch nicht alle Eltern sind sich der Gefahr für ihr Kind bewusst. In den skandinavischen Ländern und den USA sind die Masern praktisch ausgerottet. Hierzulande gelang dies nicht, da zu wenig Kinder gegen Masern geimpft sind. Erst kürzlich sorgten Masernwellen in München und Köln für Aufsehen.

„Die aktuelle Masernwelle zeigt, dass wir nicht mehr nur auf Freiwilligkeit bei den Eltern setzen können, sondern dass wir endlich eine Impfpflicht brauchen“, fordert Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des BVKJ. „Die hohe Zahl von Masernerkrankungen in Deutschland zeigt, dass die bisherigen Impfkonzepte nicht genügend wirken. Wir brauchen verbindliche Regeln, die sichern, dass alle Kinder vor der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung einen altersgemäßen Impfschutz nachweisen, dass sie also entsprechend den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft sind, sofern keine medizinischen Kontraindikationen für eine Impfung vorliegen.“

Gesetzliche Grundlagen liegen vor

Der Berufsverband appelliert deshalb an Eltern und Politik: Bundesgesundheitsminister Bahr müsse sich stärker als bisher für ein nationales Impfkonzept einsetzen, um die Ziele der World Health Organization (WHO) für Deutschland zu erreichen, insbesondere die Ausrottung der Masern. Die gesetzlichen Grundlagen dafür gibt es bereits durch das Infektionsschutzgesetz. Demnach ist der Bund ermächtigt, bei gefährlichen Viren eine Impfpflicht einzuführen. Dieser Fall liege bei Masern vor, betont der BVKJ.

Die Impfpflicht bewährte sich bereits gegen eine andere Erkrankung: Bis in die Siebzigerjahre hinein bestand in Deutschland eine Impfpflicht gegen Pocken. Das Ergebnis: Die Pocken wurden erfolgreich ausgerottet.

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