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Schönheitsoperationen – Kassenleistung oder eigene Rechnung?

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Fettabsaugung

Schönheitsoperationen haben für den entsprechenden Patienten aus ganz unterschiedlichen Gründen große Bedeutung. Sowohl individuell-ästhetische, als auch notwendige Eingriffe können das Leben des Operierten deutlich zum Positiven Verändern. Welche Operationen aber trägt die Kasse, welche müssen selbst bezahlt werden? Und worauf sollten Patienten achten?

Grundsätzliches

Alleine im Jahr 2018 wurden hierzulande 920.000 Schönheits-OPs durchgeführt, was einer Steigerung von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Grund hierfür ist unter anderem die wachsende Verbreitung von Schönheitsidealen, was zumindest in Teilen einer wachsenden Relevanz von Social-Media-Portalen und den dort geposteten Fotos zugeschrieben wird. Gerade Brustvergrößerungen, Oberliedbehandlungen und Fettabsaugungen sind in Deutschland äußerst beliebt.

Zu unterscheiden sind ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen. Eine ästhetische Operation ist dann gegeben, wenn ein chirurgischer Eingriff durchgeführt wird. Eine entsprechende Behandlung bedient sich anderer Möglichkeiten. Eine vielseits bekannt Variante einer ästhetischen Behandlung wäre beispielsweise der Einsatz von Botulinumtoxin, auch Botox genannt.

Operationen für Selbstzahler

Schönheitsoperationen können anhand der Frage, ob der Patient selbst oder die Krankenkasse die Kosten trägt, diversifiziert werden. Grundsätzlich wird eine Unterscheidung zwischen notwendigen und kosmetischen Operationen vorgenommen, wobei beide Optionen in vielen Fällen das äußere Erscheinungsbild des Operierten verbessern.

Rein kosmetische Operationen, die keine Verbesserung der Gesundheit, sondern ausschließlich eine optische Veränderung zum Ziel haben, müssen in den allermeisten Fällen vom Patienten selbst getragen werden. Dazu zählen unter anderem:

  1. Brustvergrößerungen
  2. Fettabsaugungen
  3. Körperstraffungen
  4. Faltenbehandlungen
  5. bestimmte Eingriffe aus der Gesichtschirurgie

Kosten für gängige Selbstzahler-Operationen

Einige dieser Eingriffe können, sofern sie seriös und ohne großes Risiko umgesetzt werden sollen, eine hohe Summe kosten. Allerdings lohnt es sich hierbei durchaus, einige Merkmale guter Ärzte zu beachten, denn bei Fehlern kann das Ergebnis auf Lebenszeit entstellen.

Beratung für Brustimplantat

Eine Fettabsaugung beispielsweise kann je nach Körperstelle sehr schnell mehrere tausend Euro kosten. Körperstraffungen haben in Deutschland ein ähnliches Preisniveau. Brustvergrößerungen sind je nach Implantat im mittleren bis hohen vierstelligen, teilweise sogar fünfstelligen Bereich anzusiedeln.

Zu hohe Preise für manche Patienten?

Bei diesen Preisen fällt es vielen Selbstzahlern schwer, eine solche Operation zu finanzieren. Zwar wurden die Eingriffe über die letzten Jahre immer erschwinglicher, dennoch übersteigen entsprechende Kosten gerade bei einem kleinen Portemonnaie oft den Rahmen des individuell Möglichen.

Entweder müssen entsprechende Patienten lange sparen, oder auf andere Möglichkeiten zurückgreifen. So gibt es mittlerweile Kreditmodelle, die relativ problemlos und zügig das Leihen eines für die entsprechende OP benötigten Betrages möglich machen. Gerade bei Eingriffen, die besonders dringend gewünscht sind, kann dies eine Hilfe sein.

Alternativ besteht die Option, auch in einem Selbstzahler-Fall einen Antrag auf Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse zu stellen. Voraussetzung für eine Zahlung der Versicherung ist die medizinische Notwendigkeit. Dies kann zum Beispiel bei einer Augenlidkorrektur, die auch gesundheitliche Probleme verursacht, der Fall sein. Allerdings gehen Aussichten auf Erfolg des Antrages auf Kostenübernahme für Eingriffe, bei denen der Fokus auf einem kosmetischen Aspekt liegt, gegen null.

Welche Eingriffe zahlen die Krankenkassen?

Weiterhin gibt es jedoch eine Reihe von Eingriffen, die von den Krankenkassen übernommen werden. Vor allem Operationen, die einerseits ästhetische Aspekte verbessern, andererseits aber auch gesundheitliche Probleme lösen, kommen hierfür infrage.

Grundsätzliche Voraussetzungen

Eine medizinische Notwendigkeit ist gegeben, wenn das Leben und die Gesundheit der Patienten durch eine Krankheit massiv eingeschränkt oder sogar gefährdet ist. Die Folgen sind Schmerzen oder eine in hohem Maße verminderte Lebensqualität. Eingriffe, die solche Umstände beheben, werden von den Versicherern vollständig oder in Teilen (mit-)getragen. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem:

  1. Korrekturen der Nasenscheidewand
  2. Rekonstruktion der Brust nach einer Krankheit
  3. Hautkorrekturen, unabhängig davon, ob die Veränderungen gut- oder bösartig ist

Die Beispiele zeigen sehr deutlich, was konkret von den Versicherern als medizinisch notwendig eingestuft wird. Eine Korrektur der Nasenscheidewand kann zwar auch eine positive ästhetische Wirkung haben, Hauptziel des Eingriffes ist jedoch die ungestörte Atmung des jeweiligen Patienten.

Beantragung der Kostenübernahme

Allerdings geschieht die Übernahme der Kosten nicht automatisch. Sie muss zunächst bei der Krankenkasse beantragt werden, welche dann prüft, ob der Eingriff medizinisch notwendig ist. Daraufhin legt die Versicherung fest, ob und in welcher Höhe sie die Kosten übernimmt und erstellt einen entsprechenden Bescheid.

Dabei stellt jeder Antrag eine Einzelfallentscheidung da. Eine sichere Antwort, ob und inwieweit eine Krankenkasse die Kosten der Operation trägt oder nicht, kann vor dem Abschluss der Antragsbearbeitung nicht gegeben werden. Wer die Kostenübernahme einer Schönheits-OP durch die Krankenkassen zum Ziel hat, steht also zunächst vor einigen bürokratischen Hürden.

Schlussendlich besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, gegen eine Ablehnung Einspruch einzulegen, unter gewissen Umständen sogar mit guten Aussichten auf einen (Teil-) Erfolg. Dabei kann der Patient möglicherweise durch Verbände unterstützt werden. Allerdings ziehen sich solche Prozesse häufig in die Länge und setzen nicht selten die Bereitschaft zu einem Gerichtsverfahren voraus.

Kostenübernahme bei psychischen Krankheiten?

Neben medizinischen Problemen können auch die psychischen Konsequenzen einer nachteiligen körperlichen Gegebenheit den Grund für die Beantragung der Kostenübernahme einer entsprechenden Operation darstellen. Allerdings gestaltet sich dieser Fall etwas komplizierter.

Depressionen

Grundsätzlich gilt, dass die Versicherung eine Schönheitsoperation teilweise oder vollständig übernehmen kann, wenn der Antragssteller seinen Alltag aufgrund des entsprechenden Problems nicht mehr bewältigen kann. Ein Beispiel hierfür bietet eine starke Depression aufgrund der Geringschätzung des eigenen Äußeren.

Im Falle von psychischen Einschränkungen ist die Unabwendbarkeit der Operation zur Wiederherstellung der Lebensqualität jedoch schwieriger festzustellen. Bei einer Depression beispielsweise könnte bis zu einem gewissen Grad auch eine Medikation oder sogar Sport helfen.

Daher verlangen Krankenkassen in entsprechenden Prüfverfahren immer ein psychologisches Gutachten. Um Aussichten auf eine Kostenübernahme zu haben, muss die Notwendigkeit des Eingriffes hieraus eindeutig hervorgehen.

Die Begrifflichkeiten zeigen, dass hier ein großer Interpretationsspielraum besteht. Ob also eine Versicherung die Kosten einer solchen Operation trägt, ist in einem noch höheren Maße vom Einzelfall abhängig als bei medizinischen Einschränkungen der Lebensqualität. Der Ausgang ist in den meisten Fällen alles andere als gewiss.

Risiken von Schönheitsoperationen

Abseits der Kostenfragen sollten sich Menschen, die überlegen, einen kosmetischen Eingriff durchführen zu lassen, stets über die Risiken bewusst sein. Diese können ganz verschiedenartig sein und sowohl gesundheitliche, als auch ästhetische Konsequenzen haben.

Risiken durch Behandlungsfehler

Errare humanum est – auch Ärzte können Fehler machen, wobei diese auch bei einer kosmetischen Operation für die Patienten oft weitreichende Folgen haben. Nicht selten zeigen sich die Konsequenzen in einer ästhetischen Verschlechterung des äußeren Erscheinungsbildes.

Solchen Fehlern kann ein Patient bereits durch die Auswahl des richtigen Arztes bis zu einem gewissen Grad vorbeugen. Je seriöser und anerkannter der plastische Chirurg, desto geringer das Risiko. Umfangreiche Vorinformation ist an dieser Stelle unabdingbar. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein beliebterer Mediziner höhere Kosten verursachen kann.

Nicht zuletzt haben Patienten die Möglichkeit, bei Behandlungsfehlern Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeld geltend zu machen. Allerdings ist eine geringe Zufriedenheit mit dem Ergebnis nicht ausreichend, vielmehr muss ein Fehler, der vom operierenden Arzt hätte vermieden werden können, nachgewiesen werden.

Grundsätzliche Gefahren

Abgesehen von Behandlungsfehlern bestehen ganz grundsätzliche Risiken. Dazu gehören neben Blutungen und Infektionen auch Abstoßungsreaktionen, beispielsweise auf Brustimplantate. Sogar die Bildung von Thrombosen ist möglich. Diese Probleme können auch dann auftreten, wenn der Eingriff vollumfänglich korrekt durchgeführt wurde.

Nicht selten können solche gesundheitlichen Probleme weitere Operationen notwendig machen. Beispielsweise bei Fettabsaugungen geschieht dies in 10-50 Prozent der Fälle. Patienten sollten also vor einem Eingriff ausreichend abwägen, ob sie bereit sind, das Risiko in Kauf zu nehmen. Zudem sollte der Aspekt, ob die Gefahren in einem vernünftigen Verhältnis zur möglichen positiven Veränderung durch das gewünschte Ergebnis sowie den entsprechenden Kosten des Eingriffes stehen, bedacht werden.

Fazit

Kosmetische Schönheitsoperationen müssen in den meisten Fällen vom Patienten selbst getragen werden, wohingegen bei medizinisch notwendigen Eingriffen dieser Art die Chance einer (Teil-) Kostenübernahme der Krankenkasse besteht. Dies bedingt jedoch häufig einen komplizierten bürokratischen Prozess. Schlussendlich sollte sich jeder Patient vor einer OP ausreichend informieren und die entsprechenden Risiken nicht außer Acht lassen.

 

Quellen

1. Österreichische Ärztekammer - Definition Ästhetische Operationen - Abgerufen am 02.07.20 -
aesthetischeoperationen-aerzte.at/patienteninformation/definition/

2. Idee-fuer-mich.de - Schönheits-OP oder medizinische Notwendigkeit? Wann zahlt die Krankenkasse? - Abgerufen am 02.07.20 -
idee-fuer-mich.de/gesundheit/beschwerden-krankheiten/schoenheits-op-oder-medizinische-notwendigkeit-wann-zahlt-die#:~:text=Welche%20Sch%C3%B6nheits%2DOPs%20zahlen%20die%20Krankenkassen&text=Die%20Kosten%C3%BCbernahme%20f%C3%BCr%20eine%20Sch%C3%B6nheits,Anteil%20sie%20die%20Kosten%20%C3%BCbernimmt.

3. Medidate - Brustvergrößerung Kosten - Abgerufen am 02.07.20
medidate.de/brust-op/brustvergroesserung/brustvergroesserung-kosten

4. myBody.de - Hautstraffung - Abgerufen am 02.07.20
mybody.de/hautstraffung-kosten.html

5. aerzteblatt.de - Plastische Chirurgie: was die Kassen als Krankheit anerkennen - Abgerufen am 02.07.20
aerzteblatt.de/archiv/20951/Plastische-Chirurgie-Was-die-Kassen-als-Krankheit-anerkennen

Bildquellen

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